Im Beschluss des Amtsgerichtes Weimar vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21 wurde eine Entscheidung zum Schutz der Kinder getroffen, es handelt sich laut Richtern um Kindeswohlgefährdung. Weil bisher in den großen Fernsehanstalten wie z.B. dem ZDF (Onlinesuche Stand: 12.04.2021 – 19:11 Uhr) überhaupt nicht darüber berichtet wird, lesen Sie hier im Klartext einen Auszug:
Den Leitungen und Lehrern der Schulen der Kinder A, geb. am …, und B, geboren am …, nämlich der Staatlichen Regelschule X, Weimar, und der Staatlichen Grundschule Y, Weimar, sowie den Vorgesetzten der Schulleitungen wird untersagt, für diese und alle weiteren an diesen Schulen unterrichteten Kinder und Schüler folgendes anzuordnen oder vorzuschreiben:
1: im Unterricht und auf dem Schulgelände Gesichtsmasken aller Art, insbesondere Mund-Nasen-Bedeckungen, sog. qualifizierte Masken (OP-Maske oder FFP2-Maske) oder andere, zu tragen,
2: Mindestabstände untereinander oder zu anderen Personen einzuhalten, die über das vor dem Jahr 2020 Gekannte hinausgehen,
3: an Schnelltests zur Feststellung des Virus SARS-CoV-2 teilzunehmen.
Die wichtigen Entscheidungsgründe des Gerichtes
Es wurden Stellungnahmen des Verfahrensbeistands und weiterer Beteiligter, sowie Gutachten von Prof. Dr. med. Ines Kappstein, Prof. Dr. Christof Kuhbandner und Prof. Dr. rer. biol. hum. Ulrike Kämmerer berücksichtigt, um zu folgenden, eigentlich längst bekannten und auch bewiesenen Entscheidungsgründen zu kommen:
- Der fehlende Nutzen des Maskentragens und des Einhaltens von Abstandsvorschriften für die Kinder selbst und Dritte
- Die Ungeeignetheit von PCR-Tests und Schnelltests zur Messung des Infektionsgeschehens !!!
- Die Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch Schnelltests in den Schulen
- Das Recht der Kinder auf Bildung und Schulunterricht
Das Thüringer Bildungsministerium „zweifelt“ derweilen an der Rechtsmäßigkeit des Beschlusses und hatte am Sonntag erklärt, dass sich an den Schulen im Bundesland nichts ändern wird. Der Beschluss hätte „allenfalls eine rechtliche Wirkung für die am Verfahren Beteiligten“. Das Ministerium prüft derzeit, ob es rechtlich dagegen vorgehen kann. Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte begrüßt die Entscheidung des Gerichtes.
Die Entscheidung betrifft alle Menschen
Entgegen der Aussagen von Mainstream-Medien, dass es sich bei den Gutachtern um eine wissenschaftliche Minderheit handelt, und sich die „Corona-Leugner“ nun freuen würden, müssten Sie für die entsprechenden Beweise nur das PDF des Beschlusses lesen und den Quellen darin folgen. Dort wird ausgiebig durch Studien, Preprints, Fachartikel von offiziellen Instituten belegt, dass die Entscheidung der Richter absolut korrekt ist. Im Folgenden ein kleiner Auszug der Quellen:
- Robert-Koch-Institut – RKI
- World Health Organization – WHO
- The Centers for Disease Control and Prevention (CDC)
- European Centre for Disease Prevention and Control
- The Lancet
- Ärzteblatt
- Science Magazin
- Science Direct
- Eurosurveillance
- CNBC
- usw…
Mit dieser Entscheidung wird von offizieller Stelle die gesamte Pandemie in Frage gestellt!
Im Beschluss geht es speziell um Kinder, aber die Entscheidung betrifft indirekt alle Menschen, die von den Corona-Maßnahmen betroffen sind. Die Mutter aller Lockdowns, die Basis der Corona-Pandemie: der PCR-Test wird als ungeeignet erklärt.
Das, was die in den Medien so schlecht dargestellten Wissenschaftler – und das sind nicht wenige – seit einem Jahr predigen, ist nun von einem Gericht anerkannt worden und ebnet den Weg zu weiteren Klagen. Die wissenschaftlichen Beweise dafür sind schon lange vorhanden, nur werden Sie von den großen Medien totgeschwiegen und bewusst ignoriert. Nahezu jeder, der etwas anderes sagt als die Regierung, ist ein Verschwörer, ein Aluhutträger oder gar ein Nazi und wird von selbsternannten Wahrheitsfindern, den sogenannten „Faktenfüchsen“, diffamiert und geframed.
Die Berichte der gängigen Online-Medien zum Beschluss des Gerichtes gehen selten länger auf die Gründe des Urteils ein. Dafür umso mehr darauf, wie es ein Gericht wagen kann, die Infektionsschutzmaßnahmen in Frage zu stellen. Auch das es sich „nur“ um ein Amtsgericht handelt, wird überall erwähnt: so etwas müsse schon ein höheres Gericht entscheiden. Der Spiegel zum Beispiel tituliert: „Wie ein Amtsrichter Coronaleugner jubeln lässt.“ Der Focus schreibt: „Drei Corona-Kritiker haben Richter massiv beeinflusst“. Doch handelt es sich bei den Gutachtern um gebildete Menschen mit mindestens einem Professor Doktor (med) Titel. Und auch die Richter selbst dürften mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für Ihren Job mehrere Jahre intensiv studiert haben…
Doch abseits dieser Fakten bleibt die Regierung ihren selektierten Handlangern, die über uns entscheiden, treu – fern ab jeglicher Evidenz: Hauptsache Inzidenz. Dennoch gibt das Urteil Hoffnung, und bestätigt, dass es noch vernünftig denkende Menschen da draußen gibt, die nicht blind und ohne nachzudenken folgen.
Immer daran denken: das Risiko, an einer Corona-Infektion zu versterben, liegt im Durchschnitt weltweit bei 0,15%.
Auch diesen März haben in Deutschland wieder 99,996 % die Pandemie überlebt…
(Quelle: RKI-Sterbezahlen: 3320 Corona-Tote im März gerechnet auf 83.703.925 Einwohner)!